Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von inSchutz – Insektenschutz nach Maß, Inhaber Görkem Ertaş, Weberstraße 22, 95028 Hof (nachfolgend „inSchutz“).

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Beratung, das Aufmaß, die Anfertigung, die Lieferung und die Montage von Insekten- und Sonnenschutzprodukten. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn inSchutz ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Angebote und Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Eine Anfrage über die Website, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp ist für den Kunden unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein individuelles Angebot von inSchutz annimmt und inSchutz den Auftrag bestätigt oder mit der Ausführung beginnt. Angaben in Angeboten zu Ausführung, Preis, Lieferzeit und Leistungsumfang sind maßgeblich. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform.

3. Aufmaß und Angaben des Kunden

Wird das Aufmaß durch inSchutz durchgeführt, sind die dabei festgehaltenen Maße Grundlage der Anfertigung. Nimmt der Kunde das Aufmaß selbst vor oder übermittelt er Maße und technische Angaben, ist er für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich. inSchutz weist den Kunden nach Möglichkeit auf erkennbare Unstimmigkeiten hin.

Mehrkosten oder eine notwendige Neuanfertigung, die nachweislich durch unrichtige oder unvollständige Kundenangaben verursacht werden, können dem Kunden berechnet werden. Gesetzliche Rechte des Kunden bei einem von inSchutz zu vertretenden Mangel bleiben unberührt.

4. Maßanfertigungen und Widerrufsrecht

Viele Produkte von inSchutz werden nach den individuellen Maßen, Farben oder sonstigen Vorgaben des Kunden gefertigt. Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufsrecht kann insbesondere bei Waren ausgeschlossen sein, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde hierüber eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Bei Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer-, Fahrt- oder Montagekosten ausgewiesen. Zahlungsart, Abschlagszahlungen und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Lieferung und Leistungstermine

Liefer- und Montageterminen liegen die Angaben im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung zugrunde. Soweit ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde, handelt es sich um eine voraussichtliche Angabe.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von inSchutz nicht zu vertretender Umstände verlängern die Leistungszeit angemessen. inSchutz informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen. Gesetzliche Rücktritts- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

7. Voraussetzungen für die Montage

Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist und die baulichen Voraussetzungen den zuvor mitgeteilten Angaben entsprechen. Nicht erkennbare Leitungen, ungeeignete Untergründe oder andere besondere Risiken sind inSchutz vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.

Zusätzlicher Aufwand, der durch nicht mitgeteilte Besonderheiten oder eine vom Kunden zu vertretende fehlende Zugänglichkeit entsteht, kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

8. Abnahme von Montageleistungen

Soweit die Leistung einer Abnahme bedarf, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Festgestellte Mängel sollen im Abnahmeprotokoll dokumentiert werden.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Vergütung Eigentum von inSchutz.

10. Mängelrechte

Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden möglichst unmittelbar beim Zusteller zu melden und inSchutz zu informieren. Die Versäumung dieser Meldung berührt die gesetzlichen Ansprüche eines Verbrauchers nicht.

Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen bei Farbe, Struktur oder Ausführung, die die vereinbarte Verwendung nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar, soweit sie branchenüblich und für den Kunden zumutbar sind.

11. Haftung

inSchutz haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hof ausschließlicher Gerichtsstand.

13. Verbraucherstreitbeilegung

inSchutz ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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